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GEMA-freie Musik und Sound für Filmprojekte

Musik, Atmos oder Sounds selbst zu machen ist nicht jedermanns Sache. Kosten und Aufwand für GEMA-Musik ebensowenig. Und unerlaubt fremde Musik zu verwenden kann schnell Ärger geben. Worauf wir achten und woher wir unsere Musik nehmen.

[su_box title=“Update – Youtube-Gema-Einigung“ style=“noise“]

Update: Im November 2016 haben sich Youtube und die Gema auf ein Modell für Vergütungen geeinigt ([icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] Meldung der GEMA).

Damit sind ab sofort Inhalte von Gema-Künstlern, die bisher in der Regel in Deutschland gesperrt waren, nun zugänglich. Ob das aber nun bedeutet, dass Youtube-Künstler (also z.B. wir) bedenkenlos und lizenzfrei GEMA-Musik in ihren Youtube-Filmen verwenden können, ist uns nicht klar. Hierzu suchen wir noch nach einer verlässlichen juristischen Aussage.

Besonders beunruhigt uns der Satz: „Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind.“

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[su_box title=“Musik und Sounds für junge Filmemacher“ style=“noise“]

Quellen für GEMA-freie Filmmusik und Sounds

Das Interessanteste zuerst: Eine Übersicht bewährter Quellen für GEMA-freie Musik, Atmos und Sounds.

Software

Eine Alternative zum Download fertiger Stücke ist die Verwendung von Composer-Software, mit der auch Nicht-Komponisten akzeptable Hintergrundmusik für ihre Filme erzeugen können. Filmstro zum Beispiel bietet eine Vielzahl an Vorlagen, die in bestimmten Grenzen nach eigenen Wünschen verändert werden können. Per Keyframing kann die Musik so genau an das eigene Video angepasst werden. Die Personal License kostet $10 pro Monat (Juli 2016, jederzeit kündbar).

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Atmo, SFX, Sound – was heißt das?

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Geräusche, die für einen Film benötigt werden:

  • O-Ton:

    (auch „Original-Ton“ oder „direct sound“) Die Geräusche, die ihr direkt während der Filmaufnahme aufgezeichnet werden, vor allem die Dialoge der Darsteller. Um den O-Ton müsst ihr euch selbst kümmern, alles andere könnt ihr im Netz finden.

  • Atmo:

    („Atmosphäre“, auch „Ambience“) Hintergrundgeräusche für einen Ort im Film. Beispiele: Vogelgezwitscher, Autolärm, Schritte oder Gemurmel. Die Wahl einer guten Atmo kann eine Filmszene ganz erheblich verändern.

  • [su_youtube_advanced url=“https://youtu.be/brStDyPNI7w“ width=“300″ height=“200″ rel=“no“]
    Wirkung von Musik von FilmRiot
  • Musik:

    (auch „Soundtrack“ oder „Score“). Musik kann helfen, Stimmungen und Gefühle zu verdeutlichen und zu verstärken. Wenn Musik genau das Gegenteil der im Film gezeigten Stimmung widerspiegelt spricht man von „kontrapunktierender Filmmusik“. Zu viel Musik kann auf Dauer auch störend wirken. Deshalb fordern einige Regisseure, auf Film-Musik ganz zu verzichten (sog. Dogma-Filme).

  • Ambient:

    Musik, die eher wie eine Atmo wirkt, nennt man von Ambient Musik. Sie besteht vor allem aus langgezogenen Klängen ohne Rhythmik und verwendet oft echte Naturgeräusche.

  • Soundeffekt:

    (auch „SFX“) Einzelne Geräusche, die in der Originalaufnahme so nicht vorkommen und diese verändern sollen. Beispiele: Schlaggeräusche („Impact“) bei einer Prügelei, Reifenquietschen bei einer Autojagd, Schussgeräusche.

  • Loop:

    Musik, die ohne hörbare Brüche immer wieder aneinander gereiht werden kann. Besteht häufig nur aus kurzen Melodiestücken, von denen auch mehrere zueinander passende miteinander kombiniert werden können.

Tipp: Wenn ihr in einer geräuschvollen Umgebung dreht (Verkehrslärm, Windgeräusche usw.), dann nehmt vor oder nach den eigentlichen Filmaufnahmen immer noch einige Minuten nur die Atmo, also die Umgebungsgeräusche auf. Ihr werdet euch später beim Schneiden darüber freuen!
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Lizenzen

Bei der Verwendung von Titeln mit freier Lizenz muss immer auf die konkrete Lizenz und deren Bedingungen geachtet werden.

Folgende Lizenzen findet man am häufigsten:

  • Public Domain:
    Der Urheber hat auf alle Rechte verzichtet, was aber nach deutschem Recht wohl problematisch ist. Wir glauben, dass Public Domain trotzdem frei verwendet werden darf.
  • Creative Commons 0 (CC 0):
    Die Musik kann praktisch ohne weitere Anforderungen in eigenen Filmen verwendet werden.
  • Creative Commons Attribution (CC BY):
    (Namensnennung) Die Musik kann in eigenen Filmen verwendet werden, aber der Urheber muss genannt werden. Häufig muss dies im Abspann erfolgen und in Youtube als klickbarer Link in der Video-Beschreibung. Die genauen Bedingungen muss man im Einzelfall in Erfahrung bringen.
  • Creative Commons Attribution-NonCommercial (CC BY-NC):
    (Nicht kommerziell) Zusätzlich zur Namensnennung darf die Musik nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. creativecommons.org definiert dies wie folgt: „Kommerziell ist eine Nutzung dann, wenn sie in erster Linie auf kommerziell relevante Vorteile oder auf eine Vergütung abzielt.“
  • Creative Commons Attribution-NoDerivs (CC BY-ND):
    (Keine Bearbeitung) Zusätzlich zur Namensnennung darf das Werk (die Musik) nicht verändert werden. Da das Einbetten in einen Film wohl als Veränderung zu werten ist, kommt diese Lizenz für die Verwendung in Filmen nicht in Frage.
  • Creative Commons Attribution-ShareAlike (CC BY-SA):
    (Weitergabe unter gleichen Bedingungen) Zusätzlich zur Namensnennung darf das abgeleitete Werk (der Film) nur unter derselben Lizenz verbreitet werden. Kommt in unseren Augen für Jugendprojekte nicht in Frage, da wir jede Kontrolle über die Verbreitung und Verwendung des Filmes verlieren würden.

Alle Details zu den Creative Commons Lizenzen: [icon name=“external-link“] http://creativecommons.org/licenses/

Infos der Arbeitsgemeinschaft Medianarbeit NRW: [icon name=“file-pdf-o“] Broschüre über GEMA-freie Musik

Auf Freesound, FreeMusicArchive und Jamendo kann man die Lizenz schon bei der Suche einschränken.

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Das Urheberrecht, die Gema und etwas Theorie

Disclaimer: Wir sind keine Juristen und das hier ist keine Rechtsberatung. Wir geben unseren aktuellen Kenntnisstand und unsere Meinungen wieder. Für Hinweise auf Lücken und Fehler sind wir jederzeit dankbar.

Weitere Infos: [icon name=“external-link“] Musik und Sounds für meinen Film auf irights.info

Urheberrecht

Eigentlich ist es ganz einfach. Wer ein künstlerisches Werk erschafft (der „Urheber“), darf bestimmen wer dieses Werk in welcher Art verwenden darf. Wenn also jemand ein Musik-Stück in seinem Film verwenden möchte, so benötigt er dazu die Erlaubnis des Urhebers (Der Urheber muss dem Filmemacher ein „Nutzungsrecht“ einräumen). Andernfalls drohen Schadensersatzklagen oder sogar Strafanzeigen.

Eure Filme genießen übrigens auch den Schutz des Urheberrechts.

Eine detaillierte Beschreibung des deutschen Urheberrechts findet sich auf Wikipedia: [icon name=“external-link“] Urheberrecht auf Wikipedia

Wie bekommt man nun die Erlaubnis des Urhebers?

  • Von den wirklich bekannten Künstlern wird dies nicht möglich oder ziemlich teuer sein.
  • Kleinere Bands oder Künstler könnte man einfach um Erlaubnis fragen.
  • Es gibt kommerzielle Anbieter „Gema-freier“, „lizenzfreier“ oder „royalty-free“ Musik. Für diese Musik muss man in der Regel einmalig bezahlen. „Lizenzfrei“ heißt hier nur, dass die Gebühren nicht nach Nutzungsdauer berechnet werden oder die Nutzung irgendwie eingeschränkt ist.
  • Einige Künstler stellen ihre Werke freundlicherweise für die kostenlose Verwendung im Internet zur Verfügung. Gelegentlich ist dies an Bedingungen geknüpft, wie z.B. die Nennung des Künstlers, oder die Beschränkung auf nicht-kommerzielle Produktionen. Die meisten davon verwenden standardisierte „Creative Commons“ Lizenzen, die den Künstlern und Nutzern Rechtssicherheit geben sollen. Eine Liste solcher Anbieter findet Ihr ganz oben in diesem Artikel.

Die GEMA

Die GEMA ist ein Verein der dafür sorgen soll, das Künstler für ihre Musik Geld bekommen, z.B. wenn die Musik eines Künstlers öffentlich aufgeführt oder in einem Film verwendet wird.

Damit die GEMA für einen Künstler Geld einsammeln darf, muss dieser Künstler einen Vertrag mit der GEMA haben. Im Gegensatz dazu müssen sich Künstler, die nicht „in der GEMA sind“, um ihre Bezahlung selbst kümmern.

Es gibt hier nun ein paar Problempunkte, die uns als kleine Filmemacher das Leben erschweren:

  1. Die GEMA-Vermutung: In Deutschland gilt die sogenannte „GEMA Vermutung“. Dies bedeutet in etwa, dass man davon ausgeht, dass jeder Musiker einen Vertrag mit der GEMA hat, bzw. dass für jede Musik, die Ihr in Euren Filmen verwendet, GEMA-Gebühren fällig werden. Ist dies nicht der Fall (z.B. weil Ihr Creative Commons Musik verwendet habt), so müsst Ihr das der GEMA beweisen können. Das kann schwierig werden. Laut Berichten im Internet müssen dazu die bürgerlichen Namen, Wohnorte und Geburtsdaten aller Künstler angegeben werden. Diese werden Euch häufig gar nicht bekannt sein. Ein Link auf die Webseite, aus der die CC-Lizensierung ersichtlich wird, reicht vermutlich nicht aus.
  2. GEMA-Bindung: Künstler die einen Vertrag mit der GEMA haben, dürfen einzelne Werke nicht unter eine andere Lizenz stellen, also auch nicht unter eine CC-Lizenz. Tun sie es trotzdem, so ist diese CC Lizenz ungültig und ihr als Nutzer müsst GEMA-Gebühren bezahlen. Dagegen könnt Ihr Euch nur schwer schützen.
  3. Einzelne Werke: Ein Künstler mit GEMA-Vertrag kann euch also auch nicht so einfach erlauben, Musik von ihm zu verwenden. Theoretisch darf er immerhin laut Wikipedia „die GEMA von der Wahrnehmungsverpflichtung angemeldeter Werke freizustellen, sofern es sich bei der geplanten Verwertung um eine audiovisuelle Produktion handelt, die keine Fernseheigen- oder -auftragsproduktion ist.“ (Quelle: Wikipedia) Wie (bzw. ob) dies im Detail funktioniert und welche Konsequenzen (Bürokratieaufwand) dies nach sich zieht ist uns nicht klar.
  4. DVD Produktion: Möchtet Ihr eine DVD die Musik enthält brennen lassen, müsst ihr diese von der GEMA freigeben lassen, selbst dann, wenn die DVD nur GEMA-freie Musik enthält. Ohne diese Freigabe dürfen euch Dienstleister keine DVD’s brennen. Zur Freigabe wird die sekundengenaue Dauer jedes Musiktitels verlangt. Befinden sich mehrere Filme mit jeweils vielen kleinen Musik-Schnipseln auf der DVD, sind schnell einige Stunden mit sinnfreiem Sekunden-Zählen verbracht.

Einige interessante Artikel zum Thema:

Ich möchte aber GEMA-Musik in meinem Film!

Wir haben nachgefragt, was in dem Fall zu tun ist. Laut Antwort der Bezirksdirektion Franken (Stand Mai 2015) benötigt man zweierlei Rechte dazu: Die sogenannten Herstellungsrechte und die Wiedergaberechte.

Die Herstellungsrechte berechtigen euch zur Herstellung eures Filmes. Man bekommt sie von den Künstlern oder deren Verlagen. Die Kosten dafür sind offenbar Verhandlungssache, können aber vermutlich bei bekannten Künstlern sehr teuer werden.

Zusätzlich benötigt ihr dann die Wiedergaberechte, um euren Film zeigen zu dürfen. Zum Beispiel werden für eine Veröffentlichung im Internet (mit bis zu 120.000 Aufrufen pro Jahr) ca. 160€ jährlich fällig.

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Anmerkungen

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